1. Was ist das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ)?
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein offizielles Dokument, das die Erben, Vermächtnisnehmer und Testamentsvollstrecker in der EU ausweist und deren Rechte im Ausland bestätigt.
2. Wozu dient das Europäische Nachlasszeugnis?
Es erleichtert die Abwicklung von Erbschaften mit grenzüberschreitenden Bezügen in der EU, indem es in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird und die Rechte der Erben bestätigt.
3. In welchen Ländern kann ich das Europäische Nachlasszeugnis nutzen?
Es ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig, mit Ausnahme von Dänemark und Irland, die sich nicht an der EU-Erbrechtsverordnung beteiligen.
4. Wer kann das Europäische Nachlasszeugnis beantragen?
Erben, Vermächtnisnehmer, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter können das ENZ beantragen, wenn sie eine grenzüberschreitende Erbschaft in der EU abwickeln.
5. Wo beantrage ich das Europäische Nachlasszeugnis?
Der Antrag auf das ENZ muss in dem EU-Mitgliedstaat gestellt werden, in dem der Erblasser / die Erblasserin zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
6. Welche Dokumente benötige ich für den Antrag auf das ENZ?
Je nach Land können unterschiedliche Dokumente verlangt werden, in der Regel sind jedoch Sterbeurkunde, Testament, Erbverträge und Identitätsnachweise erforderlich.
7. Muss ich das Europäische Nachlasszeugnis übersetzen lassen?
Das ENZ selbst wird in der Amtssprache des Ausstellungsstaates ausgestellt. In einigen Fällen kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein, um es in einem anderen Mitgliedstaat vorzulegen.
8. Wie lange ist das Europäische Nachlasszeugnis gültig?
Es wird grundsätzlich mit einer zeitlicher Begrenzung von sechs Monaten ausgestellt. Sollte sich eine Änderung in den Umständen des Nachlasses ergeben, kann eine Aktualisierung erforderlich sein.
9. Können mehrere Europäische Nachlasszeugnisse ausgestellt werden?
Nein, es wird nur ein einziges Europäisches Nachlasszeugnis pro Erbschaft ausgestellt. Die zuständige Behörde kann jedoch beglaubigte Kopien ausstellen.
10. Wie lange dauert es, das Europäische Nachlasszeugnis zu erhalten?
Die Bearbeitungszeit hängt vom zuständigen Mitgliedstaat ab, beträgt aber in der Regel einige Wochen bis Monate.
11. Ist das Europäische Nachlasszeugnis verpflichtend?
Nein, das ENZ ist optional. Es erleichtert jedoch die Abwicklung einer Erbschaft in mehreren EU-Ländern erheblich.
12. Kann ich das Europäische Nachlasszeugnis auch verwenden, wenn der Erblasser außerhalb der EU gelebt hat?
Nein, das ENZ kann nur ausgestellt werden, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat hatte. Es sei denn, der Erblasser / die Erblasserin hat testamentarisch oder per Erbvertrag die Anwendung deutschen Rechts angeordnet. Dann bleibt aber noch die Frage der örtlichen Zuständigkeit, d.h. welches Gericht oder welche Behörde von welchem Land das ENZ ausstellt.
13. Was kostet die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses?
Die Kosten variieren je nach Land und Umfang des Nachlasses. Es können sowohl Gerichts- als auch Notargebühren anfallen.
14. Was mache ich, wenn das Europäische Nachlasszeugnis falsch oder unvollständig ist?
In solchen Fällen kann ein Antrag auf Korrektur, Berichtigung oder Widerruf des ENZ bei der ausstellenden Behörde gestellt werden.
15. Kann ich gegen die Entscheidung über das Europäische Nachlasszeugnis Einspruch einlegen?
Ja, es ist möglich, Einspruch gegen die Entscheidung der ausstellenden Behörde zu erheben, wobei die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften gelten.
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