Ich helfe Ihnen, wenn Sie in Ungarn geerbt haben
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Erbschaften in Ungarn – Ihre rechtliche Unterstützung
Willkommen! Wenn Sie in Ungarn geerbt haben, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt bei der Abwicklung des Nachlasses zur Seite. Ich vertrete Sie vor dem zuständigen ungarischen Notariat und kläre alle rechtlichen Fragen, die bei der Erbschaft in einem anderen Land auftreten können.
Ihre Vertretung im Nachlassverfahren
Die Abwicklung von Erbschaften in Ungarn erfolgt durch das ungarische Notariat. Ich übernehme Ihre Vertretung und sorge dafür, dass Ihre Rechte als Erbe gewahrt werden. Dabei prüfe ich, welches Recht anzuwenden ist – ob nach der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) oder anderen internationalen Vorschriften. Diese Prüfung ist entscheidend, um den richtigen rechtlichen Rahmen zu bestimmen und das Verfahren korrekt abzuwickeln.
Verwenden von Europäischen Nachlasszeugnissen in Ungarn
Sehr häufig allerdings haben wir auch die Konstellation, dass ein Nachlassverfahren schon im Ausland - sehr häufig Deutschland - abgewickelt wurde, die Mandanten im Besitz eines Europäischen Nachlasszeugnisses sind, ihnen aber Zeit, Sprach- und Rechtskenntnisse fehlen, um mittels dieses ENZ in Ungarn das zu Erledigende abzuwickeln. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Dies kann der Fall sein, wenn es darum geht, Bankkonten aufzulösen, Grundbucheinträge anzupassen oder Immobilien in Ungarn zu verkaufen. Ich unterstütze Sie gerne bei der Umsetzung.
Kooperation mit Partnern in Ungarn
Bei Bedarf arbeite ich mit hierbei erfahrenen Partnern vor Ort zusammen, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen. So kann ich Ihnen auch bei komplizierteren Fällen helfen und auf lokale Expertise zurückgreifen, wenn es nötig ist.
Klare Unterstützung bei allen Schritten
Mein Ziel ist es, Ihnen eine klare und rechtlich fundierte Unterstützung zu bieten, damit Sie sich im Nachlassverfahren sicher und gut begleitet fühlen. Erbschaftsangelegenheiten sind ohnedies oft mit vielen Formalitäten und rechtlichen Fragen verbunden, in besonderem Maß gilt dies bei grenzüberschreitenden Verfahren. Ich helfe Ihnen, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Für eine erste Einschätzung Ihrer Situation und die Besprechung der nächsten Schritte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf, damit wir gemeinsam Ihre Erbschaftsangelegenheit in Ungarn regeln können.
Das Nachlassverfahren in Ungarn folgt einem klar strukturierten Prozess, der darauf abzielt, die Erbansprüche zu klären und den Nachlass des Verstorbenen zu regeln. Nachfolgend sind die einzelnen Schritte des Verfahrens erläutert:
1. Eröffnung des Nachlassverfahrens
Das Nachlassverfahren wird in Ungarn von einem Notar (közjegyző) eröffnet. Der Notar erhält in der Regel Kenntnis vom Todesfall durch eine Mitteilung des Standesamtes, das den Tod beurkundet hat. Diese Mitteilung löst das formelle Nachlassverfahren aus, das zwingend durchgeführt wird, sobald ein Todesfall in Ungarn eingetreten ist.
2. Bestimmung des zuständigen Notars
Der zuständige Notar wird durch das Gesetz nach dem letzten Wohnsitz und dem Monat des Sterbefalls bestimmt und ist für die gesamte Abwicklung des Nachlassverfahrens verantwortlich. Er prüft, ob es ein Testament gibt, und welche gesetzlichen Erben vorhanden sind. In vielen Fällen wird der Nachlassverwalter von Amts wegen tätig, ohne dass die Erben selbst aktiv werden müssen.
3. Ermittlung der Erben
Der Notar stellt fest, wer die Erben des Verstorbenen sind. Hierzu prüft er das Vorliegen eines Testaments oder einer letztwilligen Verfügung. Liegt kein Testament vor, richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen des ungarischen Erbrechts. Die gesetzlichen Erben sind in der Regel der Ehepartner und die Nachkommen, gefolgt von weiteren Verwandten wie Eltern, Geschwistern oder entfernteren Familienmitgliedern.
4. Feststellung des Nachlassvermögens
Der Notar ermittelt das Nachlassvermögen, also die Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen. Dazu können Immobilien, Bankkonten, Wertgegenstände, Fahrzeuge oder auch Schulden gehören. Die Erben müssen den Notar über alle bekannten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten informieren. In einigen Fällen kann der Notar auch eigene Nachforschungen anstellen, um den vollständigen Umfang des Nachlasses zu ermitteln.
5. Benachrichtigung der Erben und Gläubiger
Sobald die Erben ermittelt wurden, werden sie offiziell benachrichtigt. Der Notar lädt die Erben zu einem Nachlassverhandlungstermin ein, bei dem der Nachlass besprochen wird. Auch Gläubiger des Verstorbenen können ihre Forderungen geltend machen. Es ist wichtig, dass die Erben rechtzeitig alle notwendigen Dokumente vorlegen, um ihre Ansprüche zu belegen.
6. Abgabe der Erklärungen durch die Erben
Die Erben müssen beim Notar Erklärungen abgeben, ob sie das Erbe annehmen oder ausschlagen wollen. Das ungarische Recht erlaubt es den Erben, das Erbe innerhalb einer Frist anzunehmen oder abzulehnen. Wird das Erbe ausgeschlagen, gehen die Erbansprüche an die nächsten in der Reihenfolge der Erbfolge stehenden Verwandten über.
7. Erstellung des Nachlassverzeichnisses
Der Notar erstellt ein Nachlassverzeichnis, das alle Vermögenswerte und Schulden des Nachlasses detailliert aufführt. Dieses Verzeichnis dient als Grundlage für die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben und die Begleichung der Schulden des Verstorbenen.
8. Nachlassbeschluss
Am Ende des Verfahrens erlässt der Notar einen Nachlassbeschluss (hagyatéki végzés). Dieser Beschluss legt fest, wer die Erben sind und welchen Anteil am Nachlass sie erhalten. Der Nachlassbeschluss ist ein offizielles Dokument, das auch zur Umschreibung von Immobilien im Grundbuch oder zur Auflösung von Bankkonten genutzt werden kann.
9. Vollstreckung des Nachlassbeschlusses
Nach der Erstellung des Nachlassbeschlusses können die Erben den Nachlass offiziell antreten. Der Beschluss dient als Rechtsgrundlage für die Übertragung der Vermögenswerte und die Erfüllung der Rechte und Pflichten der Erben. Erben können mit dem Beschluss beispielsweise Bankkonten freischalten lassen, Immobilien auf ihren Namen übertragen oder Erbteile untereinander aufteilen.
10. Abschluss des Verfahrens
Das Nachlassverfahren wird offiziell abgeschlossen, sobald der Nachlassbeschluss rechtskräftig ist und alle Vermögenswerte übertragen wurden. Die Erben sind dann berechtigt, den Nachlass zu nutzen oder darüber zu verfügen.
Das Nachlassverfahren in Ungarn ist ein geordneter Prozess, der sicherstellt, dass die Erbfolge korrekt abgewickelt wird und die Rechte der Erben gewahrt bleiben. Bei internationalen Erbfällen kann es sinnvoll sein, juristische Unterstützung hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt erfüllt werden.
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