Ich helfe Ihnen, wenn Ihnen von Ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde.
Willkommen auf unserer Website!
Sie haben eine Kündigung erhalten und suchen dringend nach einem Anwalt, der Ihnen zur Seite steht? In einer solchen Situation ist es entscheidend, schnell zu handeln und sich rechtlich gut beraten zu lassen. Unsere Kanzlei ist auf den Kündigungsschutz spezialisiert und hilft Ihnen, Ihre Rechte zu verteidigen. Wir wissen, wie belastend diese Phase sein kann, und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Ob es darum geht, die Kündigung anzufechten oder eine Abfindung zu verhandeln – wir sind für Sie da. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Schritte für Ihre Situation planen. Je schneller Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir Ihre Möglichkeiten besprechen können!
Bitte beachten Sie, dass wir uns wegen der zwingend erforderlichen Anwesenheit vor den Arbeitsgerichten auf einen bestimmten Radius der Tätigkeit beschränken müssen - auch um die Kosten des Verfahrens, die Sie in jedem Falle selbst tragen müssen, überschaubar zu halten.
Wir haben nunmehr die Voraussetzungen geschaffen, um Sie auch in Berlin vertreten zu können.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, stellt sich für Sie zunächst die Frage, wie Sie sich am besten dagegen wehren können. Insbesondere der Schutz Ihres Arbeitsplatzes hat für Sie hohe Priorität, und dabei möchte ich Sie umfassend unterstützen. Ein Kündigungsschutzverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen. Im Folgenden möchte ich Ihnen den Ablauf eines solchen Verfahrens näherbringen.
1. Frist für die Kündigungsschutzklage
Sobald Ihnen die Kündigung zugeht, beginnt eine wichtige Frist zu laufen. Sie haben **drei Wochen Zeit**, um eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 Kündigungsschutzgesetz - KSchG). Diese Frist ist zwingend einzuhalten, andernfalls gilt die Kündigung als wirksam, unabhängig von ihren tatsächlichen rechtlichen Mängeln. Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend.
2. Einreichung der Kündigungsschutzklage
Die Klage wird bei dem für Ihren Wohn- oder Arbeitsort zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. In der Klageschrift wird beantragt, dass das Gericht feststellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet worden ist. In dieser Phase werde ich als Ihr Rechtsanwalt alle relevanten Details prüfen, um die Erfolgsaussichten der Klage zu bewerten, und die Klage fristgerecht einreichen.
3. Gütetermin
Nach Einreichung der Klage setzt das Arbeitsgericht zunächst einen sogenannten **Gütetermin** an. Dieser Termin findet in der Regel zeitnah, oft innerhalb von wenigen Wochen, statt. Ziel des Gütetermins ist es, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu erzielen. In vielen Fällen wird hier bereits über eine Abfindung, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis oder ähnliche Punkte verhandelt. Als Ihr Anwalt werde ich Sie umfassend vorbereiten und Ihre Interessen vertreten.
4. Kammertermin (Haupttermin)
Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, wird ein weiterer Termin – der sogenannte **Kammertermin** – angesetzt. Dieser Termin dient der umfassenden rechtlichen Prüfung der Kündigung. Das Gericht untersucht dabei, ob die Kündigung formell und inhaltlich rechtmäßig ist. In einem solchen Verfahren wird überprüft, ob die Kündigung ordnungsgemäß ausgesprochen wurde, ob die Kündigungsgründe ausreichend sind und ob der Kündigungsschutz greift. Hier können Zeugen gehört und Beweise vorgelegt werden.
5. Urteil oder Vergleich
Am Ende des Kammertermins entscheidet das Gericht entweder durch Urteil oder, wenn sich die Parteien während des Verfahrens einig werden, durch einen **Vergleich**. Ein Urteil kann die Kündigung für unwirksam erklären, was bedeutet, dass Sie weiterbeschäftigt werden müssen. Alternativ kann ein Vergleich ausgehandelt werden, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine **Abfindung**, ein **Arbeitszeugnis** oder andere Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen.
6. Kosten des Verfahrens
Die Kosten eines Kündigungsschutzverfahrens hängen davon ab, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder ob die Kosten selbst getragen werden müssen. Wichtig zu wissen: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Kosten selbst – auch im Falle eines Obsiegens. Bei einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Was ist zu tun?
Zögern Sie nicht, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Jede Kündigungssituation ist individuell, und es ist wichtig, alle Umstände umfassend zu prüfen. Eine frühzeitige Beratung kann nicht nur helfen, Fristen einzuhalten, sondern auch Ihre Position im Rahmen des Verfahrens zu stärken. Ich stehe Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Hier noch eine Zusammenfassung der typischen Verfahrensschritte:
1. Klageeinreichung beim Arbeitsgericht.
2. Zustellung an den Arbeitgeber.
3. Güteverhandlung – Versuch der Einigung.
4. Hauptverhandlung – Beweisaufnahme und Argumentation.
5. Urteil.
6. Berufung und ggf. Revision.
Bitte beachten Sie, dass wir im Sinne einer Wirtschaftlichkeit für Sie und uns Mandate erst bei einem Brutto-Monatslohn von mindestens 2.500, - € annehmen können.
Die Gebühren, die ein Anwalt bei einer Kündigungsschutzklage verlangen kann, richten sich nach dem "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)" und dem Streitwert des Verfahrens. Folgende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen:
1. Streitwert
Der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage wird in der Regel auf das **dreifache Monatsbruttogehalt** des Arbeitnehmers festgesetzt (§ 42 Abs. 4 GKG). Dies dient als Basis für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten.
2. Gebührenarten:
Bei einer Kündigungsschutzklage fallen für den Anwalt folgende Gebühren an:
- "Verfahrensgebühr": Für die außergerichtliche Vertretung und die Einreichung der Klage.
- "Terminsgebühr": Für die Vertretung vor Gericht, also für die Teilnahme an Verhandlungen.
- "Einigungsgebühr": Diese Gebühr wird fällig, wenn es zu einer Einigung (z. B. einem Vergleich) kommt.
3. Höhe der Gebühren
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus dem RVG und den jeweiligen Gebührentabellen. Hier ein Beispiel zur Verdeutlichung:
- Verdient der Arbeitnehmer 3.000 Euro brutto monatlich, beträgt der Streitwert 9.000 Euro (dreifaches Bruttogehalt).
- Nach der Gebührentabelle des RVG würde der Anwalt für diesen Streitwert z. B. eine Verfahrensgebühr von ca. 725 Euro (1,3-fache Gebühr) und eine Terminsgebühr von ca. 700 Euro (1,2-fache Gebühr) erheben. Kommt es zu einem Vergleich, kommt eine Einigungsgebühr von etwa 650 Euro (1,0-fache Gebühr) hinzu.
Diese Gebühren sind jedoch nur Richtwerte, die je nach individuellem Fall leicht variieren können.
4. Kostenübernahme:
Jede Partei trägt in der "ersten Instanz" die eigenen Anwaltskosten. Gerichtskosten fallen in der Regel nur an, wenn es zu einer Einigung oder einem Urteil kommt. Falls der Arbeitnehmer eine "Rechtsschutzversicherung" hat, werden die Kosten häufig von dieser übernommen.
Diese Gebühren richten sich also nach dem Streitwert und der Komplexität des Verfahrens. Bei Unsicherheiten lohnt es sich, die genauen Kosten anhand des RVG zu berechnen oder eine Honorarvereinbarung zu treffen.
Hier finden Sie einige Beispiele,wann eine Kündigung rechtswidrig sein kann und vom Gericht für unwirksam erklärt wird:
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitgeber wirtschaftliche, technische oder organisatorische Gründe anführt, die einen Personalabbau notwendig machen. Häufig lässt sich eine solche Kündigung anfechten, wenn die Sozialauswahl fehlerhaft war oder andere alternative Beschäftigungsmöglichkeiten nicht geprüft wurden.
Bestimmte Arbeitnehmergruppen, wie Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder Schwerbehinderte, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann nur unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Wird dieser Schutz missachtet, ist die Kündigung anfechtbar.
Verhaltensbedingte Kündigungen basieren auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das so gravierend ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Voraussetzung für eine wirksame Kündigung ist in der Regel, dass zuvor eine oder mehrere Abmahnungen erfolgt sind. Ohne vorherige Abmahnung lässt sich eine verhaltensbedingte Kündigung oft anfechten.
Eine personenbedingte Kündigung bezieht sich auf Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, etwa gesundheitliche Einschränkungen, die es unmöglich machen, die Arbeitsleistung zu erbringen. Oft gibt es jedoch die Möglichkeit, diese Kündigung anzufechten, wenn der Arbeitgeber keine weiteren Maßnahmen wie eine Versetzung in Betracht gezogen hat.
Bei einer Kündigungsschutzklage gibt es mehrere wichtige Punkte, die beachtet werden müssen. Folgende Informationen müssen Sie uns daher unbedingt übermitteln:
1. Kündigungsschreiben: Das Original oder eine Kopie des Kündigungsschreibens ist essenziell, um die Fristwahrung zu überprüfen und die formellen Anforderungen der Kündigung zu beurteilen. Das Datum des Zugangs der Kündigung ist besonders wichtig.
2. Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag gibt Auskunft über die genauen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, einschließlich der vereinbarten Kündigungsfristen, eventuellen Sondervereinbarungen und Regelungen zu Abfindungen oder Kündigungsschutz.
3. Beschäftigungsdauer und Unternehmensgröße: Informationen darüber, wie lange der Mandant im Unternehmen tätig ist und wie viele Mitarbeiter das Unternehmen beschäftigt, sind entscheidend, um festzustellen, ob das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift.
4. Kündigungsgründe: Der Mandant sollte angeben, ob ihm Gründe für die Kündigung genannt wurden (betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt) und ob diese begründet erscheinen. Eventuelle Abmahnungen sollten ebenfalls mitgeteilt und vorgelegt werden.
5. Sozialdaten: Informationen wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und eventuelle Schwerbehinderung spielen bei der Sozialauswahl im Rahmen betriebsbedingter Kündigungen eine zentrale Rolle.
6. Sonderkündigungsschutz: Der Mandant sollte mitteilen, ob er besonderen Kündigungsschutz genießt, etwa als Mitglied des Betriebsrats, Schwerbehinderter, während der Schwangerschaft oder Elternzeit.
7. Rechtsschutzversicherung: Informationen zur Rechtsschutzversicherung sind hilfreich, um die Kostenübernahme für das Verfahren zu klären.
Eine umfassende Dokumentation und klare Kommunikation sind entscheidend, um die Erfolgsaussichten der Klage optimal einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.
Bitte machen Sie unbedingt Gebrauch von dem hier verlinkten Fragebogen.
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