Die wesentlichen Ansprüche, die Sie geltend machen können im Falle einer "Erbschaft", präziser vielleicht: "bei einem Todesfall" sind die aus einer Erbschaft, wenn Sie also gesetzlich oder testamentarisch erben. Oder wenn Sie enterbt sind - also im Testament etwa gar nicht genannt oder ausdrücklich ausgeschlossen sind -, aber nahe Verwandte des/der Verstorbenen sind. Denn dann haben Sie einen Pflichtteilsanspruch (gilt nur für Abkömmlinge, Ehegatten oder Eltern, falls keine Abkömmlinge vorhanden sind).
Vielleicht möchten Sie aber auch einen gesamten Nachlass durch uns abwickeln lassen.
Hier finden Sie eine grobe Übersicht über die Kosten, die dabei klassischerweise entstehen für Sie.
Bei den folgenden Informationen handelt es sich um solche allgemeiner Art. Eine individuelle Prüfung und Beratung ist stets notwendig, etwa durch eine Erstberatung. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt zu uns auf.
I. Übersicht zur Berechnung von Prozesskosten und Anwaltsgebühren in Deutschland
Die Berechnung von Prozesskosten und Anwaltsgebühren ist für viele Menschen, die in rechtliche Streitigkeiten involviert sind, ein wichtiges Thema. Um diese Berechnung transparent und nachvollziehbar zu machen, wird in diesem Dokument die grundlegende Logik sowie einige Beispiele dargestellt. Zusätzlich werden die relevanten Gebührentabellen für Rechtsanwälte und Gerichte verlinkt.
1. Grundlagen der Kostenberechnung
Prozesskosten setzen sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen:
Gerichtskosten: Diese richten sich nach dem Streitwert und werden in der Gerichtskostentabelle (Kostenverzeichnis des Gerichtskostengesetzes - GKG) festgelegt.
Eigene Anwaltskosten: Diese setzen sich aus verschiedenen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zusammen:
Fremde Anwaltskosten: Diese entsprechen in der Regel den eigenen Anwaltskosten der Gegenseite, falls der Streitfall verloren wird.
Was ist eine einfache Gebühr?
Der Gesetzgeber hat Tabellen erstellt, die bestimmten Streitwerten eine Gebühr zuordnen, eine sogenannte "einfache Gebühr". Der Anstieg dieser Gebühren erfolgt degressiv, das bedeutet, dass die Gebühren zwar steigen, jedoch nicht proportional zum Streitwert. Je höher der Streitwert, desto geringer fällt der relative Gebührenanstieg aus. Die einfache Gebühr dient als Grundlage für die Berechnung weiterer Gebührensätze, wie beispielsweise der 1,3-fachen Geschäftsgebühr oder der 1,5-fachen Einigungsgebühr.
Diese Multiplikatoren spiegeln den Normalfall wider. Im Einzelfall kann jedoch in besonderen Konstellationen abgewichen werden: Ist der Fall besonders schwierig, langwierig oder erfordert er besondere Fremdsprachenkenntnisse, kann eine höhere Gebühr, beispielsweise eine 1,8-fache statt einer 1,3-fachen Gebühr, berechnet werden. Zudem können Rechtsanwälte mit ihren Mandanten individuelle Vereinbarungen treffen, die über die gesetzlichen Mindestgebühren hinausgehen. Eine solche Vereinbarung hat jedoch keine Verbindlichkeit für die Gegenseite, selbst wenn diese den Fall verliert. Wichtig ist, dass diese Gebühren nicht unterschritten werden dürfen.
2. Beispielhafte Berechnungen
Streitwert 10.000,- €
Außergerichtlich, ohne Einigung:
Gerichtlich, mit Vergleich:
Streitwert 50.000,- €
Außergerichtlich, mit Einigung:
Gerichtlich, ohne Vergleich:
Streitwert 100.000,- €
Streitwert 500.000,- €
Streitwert 1.000.000,- €
II. Die Kosten einer Stufenklage bei Pflichtteilsansprüchen
Zunächst wird bei der Geltendmachung eines Pflichtteils der Erbe außergerichtlich aufgefordert, Auskunft zu erteilen und Zahlung zu leisten. Hierbei wird üblicherweise eine Frist gesetzt. Wird dem nicht oder nur unzureichend oder nicht glaubhaft Folge geleistet, kann Stufenklage erhoben werden.
Die Stufenklage ist ein rechtliches Instrument, das bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen häufig genutzt wird. Sie ermöglicht es, mehrere Ansprüche in einem Verfahren zu bündeln und diese nacheinander geltend zu machen. Dies ist besonders bei Pflichtteilsansprüchen sinnvoll, da der Berechtigte oft zunächst Informationen über den Nachlass benötigt, bevor er seinen Zahlungsanspruch beziffern kann.
Ablauf einer Stufenklage
Auskunftsstufe: Der Erbe wird verpflichtet, ein Nachlassverzeichnis vorzulegen, das detailliert den Bestand des Nachlasses darstellt. Dies kann durch den Erben selbst oder durch einen Notar erfolgen.
Wertstufe: Falls die Auskunft unvollständig oder nicht glaubhaft ist, kann die Berichtigung oder Ergänzung des Nachlassverzeichnisses verlangt werden. Zudem kann der Pflichtteilsberechtigte eine eidesstattliche Versicherung fordern.
Zahlungsstufe: Auf Grundlage der erhaltenen Informationen wird der Pflichtteilsanspruch beziffert und die Zahlung gefordert.
Kosten der Stufenklage
Die Kosten der Stufenklage werden für jede Stufe gesondert berechnet. Ein Beispiel für einen Streitwert von 100.000,- €:
Auskunftsstufe (25 % des Streitwerts):
Wertstufe (25 % des Streitwerts):
Zahlungsstufe (100 % des Streitwerts):
Zusammenfassung
Die Gesamtkosten der Stufenklage setzen sich aus den Kosten aller drei Stufen zusammen. In der Regel trägt der Verlierer des Verfahrens die gesamten Kosten beider Parteien sowie die Gerichtskosten. Dieses Verfahren ist jedoch komplex und sollte stets mit anwaltlicher Unterstützung durchgeführt werden.
III. Gebührentabellen
Rechtsanwaltsgebührentabelle: Hier klicken: Rechtsanwaltsgebührentabelle.
Gerichtskostentabelle: Hier klicken: Gerichtskostentabelle.
Diese Übersicht soll Ihnen helfen, die Logik hinter den Prozesskosten besser zu verstehen. Bei konkreten Fragen oder Unsicherheiten sollten Sie jedoch immer fachkundigen rechtlichen Rat einholen.
Wenn Sie geerbt haben, dann brauchen Sie stets einen Nachweis Ihrer Erbenposition, sonst können Sie praktisch nichts in Deutschland veranlassen. Haben Sie ein notarielles Testament und ein Eröffnungsprotokoll hierüber, so benötigen Sie in der Regel keinen Erbschein. Haben Sie nur ein handschriftliches Testament oder sind gesetzlicher Erbe, so brauchen Sie einen Erbschein als Nachweis bei Banken, dem Grundbuchamt etc.
Die Kosten hierfür können Sie mit dem folgenden Rechner ermitteln:
Den gesamten Nachlass abzuwickeln ist eine komplexe Angelegenheit: Der Erbschein muss beantragt, der Nachlass gesichtet, die Konten gesichert und aufgelöst, Gläubiger befriedigt, die Immobilie geräumt, gesäubert und verkauft werden (je nach Wünschen des Erben).
Ein derart komplexer Vorgang macht eine pauschalierte Einschätzung der Kosten nahezu unmöglich.
Daher sprechen Sie uns bitte an, zu welchem Honorar wir Ihren Nachlass abwickeln können.
Ich bin sicher, wir finden eine Lösung, die für Sie zufriedenstellend ist.
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