Ihr Rechtsanwalt für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen in Deutschland

Ich helfe Ihnen, wenn Sie enterbt wurden!

Willkommen zur Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Bei Pflichtteilsansprüchen gibt es zahlreiche Missverständnisse, die von vorneherein ausgeräumt werden müssen:

Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist in Deutschland ein sehr enger:

Pflichtteilsberechtigt sind:

1. Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, falls die Kinder schon verstorben sind, Enkel, sind diese schon tot, die Urenkel;

2. Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner;

3. Eltern des Erblassers, sofern der Erblasser keine Kinder oder andere Abkömmlinge hat. 

Nicht pflichtteilsberechtigt sind:

  • Geschwister des Erblassers,
  • Nichten und Neffen,
  • Großeltern,
  • andere entfernte Verwandte.

Immens wichtig: Pflichtteilsansprüche verjähren nach 3 Jahren! Die Verjährung beginnt am 01.01. des Jahres, das dem Jahr des Todesfalls folgt bzw. Sie Kenntnis davon erhalten haben. Die Frist zur Geltendmachung endet dann am 31.12. des dritten Folgejahres. 

Wenn Sie also einen Todesfall aus dem Jahre 2022 haben, so müssen Sie diesen Pflichtteil bis zum 31.12.2025 geltend machen und zwar gerichtlich. Tun Sie das nicht, so kann der Gegner die Erfüllung dieses Anspruchs wegen Verjährung verweigern. 

Ansprüche für Todesfälle aus dem Jahre 2021 und früher sind bereits verjährt, es sei denn, Sie haben erst später Kenntnis genommen. Lassen Sie es in Zweifelsfällen prüfen!

Daher kümmern Sie sich rechtzeitig und kontaktieren Sie einen kompetenten Rechtsanwalt!

Pflichtteilsansprüche sind in unserer Praxis des Internationalen Erbrechts recht häufig. Dies liegt daran, dass es zwei typische Konstellationen dafür gibt: 

- Ein Deutscher (Mann/Frau) geht ins Ausland, hat dort Kinder, trennt sich, kehrt in die Heimat zurück, hat dort eine neue Beziehung und die Kinder im Ausland geraten in Vergessenheit, werden enterbt, im Testament einfach nicht genannt. 

- Ein Nicht-Deutscher lebt in seinem Land, hat dort Kinder, verlässt das Land, geht nach Deutschland und beginnt dort eine neue Existenz. Auch hier wiederum werden andere Personen zu Erben benannt, die Kinder „zu Hause“ werden nicht berücksichtigt. 

Wenn Sie in einer solchen Situation sich befinden, dann sind Sie nicht alleine; in unserer Praxis ist dies Alltag! Das mag nur ein schwacher Trost sein, vielleicht ist es hilfreicher, dass in Deutschland zumindest der Pflichtteil Ihnen nicht genommen werden kann. Dieser ist die Hälfte dessen, was Ihnen gesetzlich zugestanden hätte.

Ein Beispiel:

Vater ist Ungar, hat in erster Ehe zwei Kinder, lässt sich scheiden, geht nach Deutschland, heiratet dort neu, die Ehefrau hat zwei Kinder, ebenfalls aus erster Ehe. Der Vater schreibt in Deutschland ein Testament, dass seine Frau zur Alleinerbin macht, kurz darauf verstirbt er. 

Da der Vater seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatte, ich auf seinen Erbfall nach der Europäischen Erbrechts-Verordnung deutsches Recht anzuwenden - es sei denn, er hat in seinem Testament eine Rechtswahl zugunsten seines Heimatrechts getroffen.

Die beiden Kinder in Ungarn haben einen Pflichtteilsanspruch. Gesetzlich stünden ihnen jeweils 25 % des Nachlasses zu, der Pflichtteil beträgt dann 12,5 %.

Das kann bei einem Nachlasswert von beispielsweise 100.000,- € schon lohnen, sind es doch immerhin 12.500,- €. Pro Kopf. 

Wie läuft die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs ab?

Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in Deutschland erfolgt in der Regel in mehreren Schritten und beginnt meist mit einem außergerichtlichen Versuch, den Anspruch durchzusetzen. Erst wenn die Erben nicht reagieren oder unzureichende Angaben machen, werden gerichtliche Schritte notwendig. Im Folgenden wird der Ablauf einer solchen Durchsetzung beschrieben.

1. Außergerichtliche Geltendmachung

Zunächst wird der Anspruch außergerichtlich durch ein anwaltliches Schreiben geltend gemacht.

Inhalt des anwaltlichen Schreibens

In dem Schreiben wird der Pflichtteilsberechtigte gegenüber den Erben auf seinen Anspruch aufmerksam machen. Es wird eine Auskunft über den Nachlass verlangt, insbesondere ein Nachlassverzeichnis, das alle Vermögenswerte, Schulden und gegebenenfalls Schenkungen des Erblassers enthält. Gleichzeitig wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer die Erben die Auskunft erteilen und den Pflichtteil berechnen sollen.

Reaktionen der Erben

Es gibt typischerweise zwei problematische Reaktionen:

  • Keine Antwort: Die Erben reagieren nicht auf das Schreiben.
  • Unvollständige oder falsche Angaben: Die Erben legen ein Nachlassverzeichnis vor, das lückenhaft ist oder wesentliche Werte verschweigt.

In solchen Fällen bleibt dem Pflichtteilsberechtigten oft nur der Gang zum Gericht.

2. Erhebung der Stufenklage

Wenn eine außergerichtliche Klärung scheitert, kann eine sogenannte Stufenklage erhoben werden. Diese ist im deutschen Zivilprozessrecht speziell darauf ausgelegt, mehrere Ansprüche gestaffelt durchzusetzen.

Ablauf der Stufenklage

Die Stufenklage besteht aus drei Abschnitten, die nacheinander verhandelt werden:

Auskunftsanspruch

  • In der ersten Stufe verlangt der Pflichtteilsberechtigte eine vollständige und detaillierte Auskunft über den Nachlass. Falls die Angaben der Erben nicht ausreichen, kann verlangt werden, dass ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellt wird.
  • Notwendige Wertermittlungen, etwa durch Gutachter für Immobilien oder andere Vermögenswerte, sind ebenfalls Teil dieser Stufe.

Anspruch auf eidesstattliche Versicherung

  • Wenn Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Auskünfte bestehen, kann verlangt werden, dass die Erben eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dies soll sicherstellen, dass keine Vermögenswerte verschwiegen wurden.

Zahlungsanspruch

  • Sobald die Auskünfte vorliegen und die Werte festgestellt wurden, wird in der letzten Stufe der Pflichtteilsbetrag berechnet. Das Gericht entscheidet dann, ob und in welcher Höhe die Erben zur Zahlung verpflichtet sind.

3. Ergebnis der Stufenklage

a. Erfolgreiche Durchsetzung

Das Gericht kann die Erben zur Zahlung des Pflichtteilsbetrags verurteilen. Die Kosten des Verfahrens tragen in der Regel die unterlegenen Erben.

b. Vergleich während des Verfahrens

Häufig einigen sich die Parteien bereits während der Stufenklage auf eine Zahlung, um weitere Gerichts- und Anwaltskosten zu vermeiden.

c. Sanktionen bei falschen Angaben

Wenn die Erben unvollständige oder falsche Angaben machen und diese unter einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen, drohen ihnen strafrechtliche Konsequenzen. Dies kann dazu führen, dass die Erben zusätzlich zu den Pflichtteilszahlungen auch weitere finanzielle Belastungen tragen müssen.

4. Fazit

Die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs ist oft ein mehrstufiger Prozess. Die Stufenklage bietet eine effektive Möglichkeit, zunächst Transparenz über den Nachlass herzustellen, bevor der Zahlungsanspruch durchgesetzt wird. Wer Ansprüche geltend machen möchte, sollte von Beginn an einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen, um sowohl die außergerichtliche Kommunikation als auch das gerichtliche Verfahren effektiv zu führen.

 

Nachteile sind, dass bei Klageerhebung zunächst einmal die Gerichtskosten bezahlt werden müssen und in der Regel das Landgericht zuständig sein wird, so dass Rechtsanwaltskosten entstehen. Andererseits besteht bei Pflichtteilsan-sprüchen eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Prozess gewonnen werden könnte. Dies bleibt allerdings einer sehr sachkundigen Prüfung durch den Rechtsanwalt vorbehalten. 

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