Ich helfe Ihnen, wenn Sie einen Nachlass in Deutschland haben.
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Wenn Sie geerbt haben und der Nachlass nun abgewickelt werden muss, stehen Sie oft vor vielen Herausforderungen: bürokratische Hürden, rechtliche Regelungen und die große Entfernung erschweren eine schnelle und reibungslose Abwicklung. Ob Sie im Ausland leben oder einfach nicht vor Ort sein können – ich unterstütze Sie dabei, Ihren Erbfall unkompliziert und rechtssicher abzuwickeln.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
1. Komplette Abwicklung aus einer Hand: Sie müssen nicht selbst anreisen. Ich kümmere mich um alle rechtlichen Schritte, von der Annahme der Erbschaft bis zur Verteilung des Nachlasses.
2. Erfahrene Vertretung vor Ort: Mit meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt im Erbrecht übernehme ich Ihre Interessen direkt vor Ort und sorge dafür, dass alles reibungslos abläuft.
3. Rechtssicherheit in allen Fragen: Vom Erbschein über die Kommunikation mit Banken und Behörden bis hin zur Klärung steuerlicher Fragen – ich sorge dafür, dass Ihre Erbansprüche sicher und effizient umgesetzt werden.
4. Individuelle Beratung: Sie erhalten eine individuelle und verständliche Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten ist – egal, wo Sie sich gerade befinden.
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Nachlassverfahren in Deutschland – So läuft es ab
Wenn Sie in Deutschland geerbt haben, sind einige wichtige Schritte notwendig, um den Nachlass abzuwickeln. Zunächst muss die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls müssen Sie entscheiden, ob Sie das Erbe antreten. Diese Frist ist besonders wichtig, wenn Schulden im Spiel sein könnten.
Nach der Annahme des Erbes wird oft ein Erbschein benötigt, der Ihre Erbenstellung offiziell nachweist. Dieser wird beim Nachlassgericht beantragt und ist notwendig, um auf Konten zuzugreifen, Immobilien zu verkaufen oder andere rechtliche Schritte einzuleiten.
Im weiteren Verlauf geht es um die Verwaltung und Verteilung des Nachlasses. Dazu gehören die Sicherung und Bewertung der Erbmasse, die Begleichung von Schulden sowie die Auszahlung von Erbanteilen an die Miterben. Hierbei müssen auch steuerliche Aspekte beachtet werden, wie etwa die Erbschaftssteuer.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Sie durch jeden dieser Schritte begleiten und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und der Nachlass ordnungsgemäß abgewickelt wird. Gerade wenn Sie nicht vor Ort sind oder das deutsche Erbrecht nicht kennen, ist professionelle Unterstützung unerlässlich.
Ein Überblick über das deutsche Erbrecht
Das deutsche Erbrecht bietet eine solide, aber teils komplexe Grundlage für die Regelung von Nachlässen. Insbesondere wenn Ausländer in Deutschland erben oder vererben, sind genaue Kenntnisse über die gesetzlichen Regelungen unverzichtbar, um unnötige Probleme und Missverständnisse zu vermeiden. In diesem Artikel finden Sie eine ausführliche Einführung in die wichtigsten Aspekte des deutschen Erbrechts, die für Sie als Erbe oder Testator von Bedeutung sein können. Wir werden dabei auf Themen wie das Pflichtteilsrecht, die Erbenhaftung, die gesetzliche Erbfolge, die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, die europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) und das deutsche Erbschaftsteuerrecht eingehen.
1. Das Pflichtteilsrecht im deutschen Erbrecht
Eines der zentralen Elemente des deutschen Erbrechts ist das sogenannte **Pflichtteilsrecht**. Dies ist ein Schutzmechanismus, der es bestimmten nahen Angehörigen des Verstorbenen (Erblassers) ermöglicht, trotz eines Testaments einen Mindestanteil am Erbe zu erhalten. Das Pflichtteilsrecht greift, wenn der Erblasser in seinem Testament einen nahen Verwandten, der pflichtteilsberechtigt wäre, enterbt hat.
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Pflichtteilsberechtigt sind in erster Linie die Kinder des Erblassers, auch wenn diese enterbt wurden. Gibt es keine Kinder, können die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt sein. Auch der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Erblassers hat in der Regel ein Pflichtteilsrecht.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, der dem pflichtteilsberechtigten Angehörigen ohne Testament zugestanden hätte. Es handelt sich dabei immer um einen Geldanspruch gegen die Erben, der aus dem Nachlass beglichen werden muss. Der Pflichtteil wird in der Regel in bar ausgezahlt; Sachwerte wie Immobilien oder Wertgegenstände sind nicht Teil des Pflichtteilsanspruchs.
Wann kann der Pflichtteil entzogen werden?
In einigen sehr engen Ausnahmefällen kann der Pflichtteil entzogen werden. Das deutsche Erbrecht kennt dafür jedoch nur wenige Gründe. Zu den häufigsten Fällen gehört ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, etwa schwere Straftaten oder Misshandlungen.
2. Die Erbenhaftung: Was Sie als Erbe beachten müssen
Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern haften Erben in Deutschland unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Erblassers. Das bedeutet, dass sie nicht nur das Erbe selbst übernehmen, sondern auch für mögliche Schulden des Verstorbenen verantwortlich sind – und das sogar mit ihrem eigenen Vermögen.
Welche Risiken bestehen?
Die unbeschränkte Erbenhaftung bedeutet, dass der Erbe nicht nur mit dem Nachlass, sondern auch mit seinem Privatvermögen haftet. Das kann besonders problematisch werden, wenn der Nachlass überschuldet ist oder mehr Verbindlichkeiten als Vermögenswerte enthält.
Was können Erben tun?
Erben haben die Möglichkeit, die Haftung zu beschränken. Sie können innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis der Erbschaft diese ausschlagen, um so die Haftung zu vermeiden. Alternativ können sie eine sogenannte Nachlassinsolvenz beantragen, wenn sich nach der Annahme des Erbes herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist. Auch die sogenannte Dürftigkeitseinrede kann unter bestimmten Umständen geltend gemacht werden, wenn das Nachlassvermögen für die Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht.
3. Das gesetzliche Erbrecht: Wer erbt ohne Testament?
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das deutsche Erbrecht sieht eine strikte Hierarchie für die Verteilung des Nachlasses vor, die auf Verwandtschaftsgraden basiert. Die Erben werden in sogenannte Parentelen(Erbordnungen) eingeteilt.
Die Erben erster Ordnung
Zu den Erben erster Ordnung gehören die Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, Enkel und Urenkel. Diese erben zu gleichen Teilen. Hat der Erblasser mehrere Kinder, teilen sich diese den Nachlass zu gleichen Teilen. Sind Kinder des Erblassers vorverstorben, treten deren Nachkommen an ihre Stelle.
Die Erben zweiter und dritter Ordnung
Wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt, treten die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister des Erblassers, Neffen und Nichten) als Erben zweiter Ordnung ein. Gibt es keine Erben erster oder zweiter Ordnung, erben die Großeltern des Erblassers oder deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen).
Das Erbrecht des Ehegatten
Der Ehegatte des Erblassers hat eine Sonderstellung. Er erbt neben den Verwandten der ersten und zweiten Ordnung. Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten hängt davon ab, welche Verwandten des Erblassers noch leben. Neben Erben der ersten Ordnung beträgt der Erbteil des Ehegatten ein Viertel des Nachlasses, zuzüglich eines weiteren Viertels, wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebten. Sind nur Erben der zweiten Ordnung oder Großeltern vorhanden, beträgt der Erbteil des Ehegatten die Hälfte des Nachlasses.
4. Die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Ein weiterer wichtiger Aspekt im deutschen Erbrecht ist die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft. Wenn Sie als Erbe berufen sind, haben Sie grundsätzlich die Wahl, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen. Dabei müssen einige Fristen und formale Anforderungen beachtet werden.
Die Annahme der Erbschaft
Nehmen Sie die Erbschaft an, treten Sie in die Rechtsposition des Erblassers ein. Das bedeutet, dass Sie nicht nur die Vermögenswerte des Erblassers übernehmen, sondern auch für seine Schulden haften. In der Regel gilt eine Erbschaft als angenommen, wenn der Erbe keine ausdrückliche Erklärung zur Ausschlagung abgibt.
Die Ausschlagung der Erbschaft
Wenn Sie die Erbschaft nicht antreten möchten – etwa weil der Nachlass überschuldet ist –, können Sie diese ausschlagen. Die Frist zur Ausschlagung beträgt in der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Erbe von der Erbschaft erfährt. Die Ausschlagung muss formell beim Nachlassgericht erklärt werden und führt dazu, dass der Erbe so behandelt wird, als hätte er das Erbe nie angetreten.
5. Änderungen durch die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)
Für viele Ausländer, die in Deutschland erben oder Vermögenswerte hinterlassen, ist die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) von besonderer Bedeutung. Diese Verordnung, die seit 2015 gilt, soll die erbrechtlichen Regelungen innerhalb der EU vereinheitlichen und klare Regeln schaffen, welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt.
Welches Recht gilt?
Grundsätzlich gilt für die Erbfolge die Rechtsordnung des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Lebte ein Ausländer also dauerhaft in Deutschland, wird deutsches Erbrecht angewendet – selbst wenn er die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besaß.
Möglichkeit zur Rechtswahl
Die EU-ErbVO eröffnet jedoch auch die Möglichkeit zur Rechtswahl. Das bedeutet, dass der Erblasser in seinem Testament festlegen kann, dass für seinen Nachlass das Recht seines Heimatstaates gelten soll, auch wenn er in Deutschland lebte. Diese Option kann für viele Ausländer, die in Deutschland leben, von Vorteil sein, da sie so die Anwendung des deutschen Erbrechts vermeiden können.
6. Das deutsche Erbschaftsteuerrecht
In Deutschland unterliegt jede Erbschaft der Erbschaftsteuer, die von den Erben zu zahlen ist. Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben sowie vom Wert des Nachlasses.
Steuerklassen und Freibeträge
Die Erben werden in drei Steuerklassen unterteilt, die bestimmen, wie hoch die Freibeträge und die Steuersätze sind:
- Steuerklasse I: Dazu gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Enkelkinder. Diese haben die höchsten Freibeträge (500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder).
- Steuerklasse II: Hierzu zählen Geschwister, Nichten, Neffen und Stiefeltern. Die Freibeträge sind niedriger, und die Steuersätze höher.
- Steuerklasse III: Alle anderen Personen, einschließlich nicht verwandter Personen, fallen in diese Steuerklasse. Sie haben die niedrigsten Freibeträge
Honorar eines Rechtsanwalts bei der Nachlassabwicklung
Das Honorar eines Rechtsanwalts bei der Nachlassabwicklung richtet sich nach verschiedenen Faktoren und kann auf unterschiedliche Weise berechnet werden. Oft wird das Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt, das sich am Streit- oder Gegenstandswert orientiert – also am Wert des Nachlasses.
Alternativ können Anwalt und Mandant auch eine individuelle Honorarvereinbarung treffen, die auf Stundenbasis oder als Pauschalbetrag erfolgt. Diese Methode bietet Transparenz und Planungssicherheit, besonders bei komplexen Erbfällen, bei denen der Aufwand schwer abzuschätzen ist.
In jedem Fall klärt der Anwalt im ersten Beratungsgespräch die Honorarstruktur und erstellt einen klaren Kostenvoranschlag. Dies vermeidet Missverständnisse und ermöglicht es dem Mandanten, die Kosten im Blick zu behalten. Eine transparente Honorarvereinbarung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie genau wissen, welche Leistungen erbracht und zu welchen Konditionen abgerechnet werden.
Bei einem Nachlassverfahren sind verschiedene Informationen notwendig, um den Fall korrekt bearbeiten zu können. Bitte beantworten Sie die folgenden Fragen und stellen Sie die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung:
1. Sterbeurkunde: Diese ist wichtig, um das Ableben der Erblasserin/des Erblassers offiziell nachzuweisen und die Erbfolge zu klären.
2. Testament oder Erbvertrag: Falls vorhanden, benötigen wir das Original oder eine Kopie des Testaments oder Erbvertrags. Diese Dokumente helfen, die Erbfolge und eventuelle Verfügungen des Erblassers zu prüfen.
3. Erbschein: Haben Sie bereits einen Erbschein beantragt oder erhalten? Falls ja, benötigen wir eine Kopie davon, um die Berechtigung der Erben zu bestätigen.
4. Daten der Erben und potenziellen Erbengemeinschaft: Bitte geben Sie uns die vollständigen Namen, Geburtsdaten, Anschriften und Verwandtschaftsverhältnisse der Erben an. Dies hilft uns, die Erbfolge zu klären und die Erbengemeinschaft zu koordinieren.
5. Nachlassverzeichnis: Ein Nachlassverzeichnis gibt Auskunft über das Vermögen und die Schulden des Erblassers. Falls bereits ein Verzeichnis erstellt wurde, benötigen wir eine Kopie. Falls nicht, benötigen wir detaillierte Angaben zu allen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
6. Bankkonten und sonstige Vermögenswerte: Bitte teilen Sie uns Informationen zu Bankkonten, Wertpapieren, Immobilien und anderen Vermögenswerten mit, die Teil des Nachlasses sind. Kontonummern, Banknamen und aktuelle Salden sind besonders hilfreich.
7. Schulden und Verbindlichkeiten: Liegen Schulden oder andere Verbindlichkeiten des Erblassers vor? Bitte listen Sie diese auf, einschließlich Kreditverträgen, offenen Rechnungen und sonstigen Verpflichtungen.
8. Steuerliche Unterlagen: Sind steuerliche Verbindlichkeiten bekannt? Geben Sie uns Informationen zu eventuell ausstehenden Steuererklärungen und Schulden beim Finanzamt.
9. Besondere Nachlassregelungen: Gibt es besondere Regelungen, die zu beachten sind, wie Nießbrauchrechte, Pflichtteilsansprüche oder vermächtnisrechtliche Bestimmungen?
10. Rechtsschutzversicherung: Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, die eventuell die Kosten des Verfahrens abdecken kann? Wenn ja, teilen Sie uns bitte die Versicherungsdaten mit.
Eine genaue Dokumentation und offene Kommunikation sind essenziell, um das Nachlassverfahren effektiv zu bearbeiten und Ihre Interessen optimal zu vertreten. Bitte nutzen Sie den verlinkten Fragebogen, um damit wir schon einmal die Eckdaten Ihres Falles zur Hand haben. Nach Eingang des Fragebogens und Unterzeichnung der Vollmacht werden wir uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern und Sie über die nächsten Schritte informieren.
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